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Ausgabe 8/2023
Nürnberg, 05.10.2023
Liebe Bläserinnen, liebe Bläser,
seit Mittwoch, 4. Oktober ist es so weit: Man kann sich zum DEPT (Deutscher evangelischer Posaunentag) anmelden! Die von vielen mit Vorfreude erwartete Veranstaltung - nach Leipzig 2008 und Dresden 2016 - findet in 7 Monaten statt. In Hamburg. Vom 3.-5. Mai werden tausende Bläserinnen und Bläser in der Hansestadt erwartet. Ein Fest für alle, für die „Posaunenchor“ ein wichtiger Lebensinhalt geworden ist; oder auch noch werden wird!
Drei Großveranstaltungen bilden die Höhepunkte, an denen alle gemeinsam musizieren. Am
Freitag zur Eröffnung auf der Moorweide
Samstagabend (Serenade) an den Landungsbrücken im Herzen der Stadt
Sonntag im Stadtpark beim gemeinsamen Schlussgottesdienst.
Darüber hinaus gibt es an dem Wochenende ein vielfältiges Programm mit ganz viel Musik. Auf der Homepage www.dept2024.de/anmeldung - Anmeldung möglich bis zum 10. Januar - sind alle wichtigen Informationen (Kosten, Übernachten, Konzerte, Konzertkarten etc.) zu finden und nachzulesen. Auch die Rubrik „Fragen und Antworten“ unterstützt und sorgt für Klarheit. Die Anmeldung zum DEPT erfolgt ausschließlich online!
Das Notenheft zum DEPT 2024 („Gloria 2024“) wird nicht über die Online-Anmeldung bestellt, sondern ist bei uns im Blechpunkt erhältlich. Wir informieren umgehend, wenn das Heft bestellbar ist.
Viele freuen sich auf diese Tage, auch wir vom Verband. Wir freuen uns auch darauf, vielen von euch in Hamburg zu begegnen. Also: Jetzt anmelden!
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Posaunenchor Gerolzhofen ist für den Deutschen Ehrenamtspreis nominiert
Gerne unterstützen wir den Aufruf des Posaunenchors Gerolzhofen:
Jetzt abstimmen! Der „SONNTAGSGRUSS“ des Posaunenchores Gerolzhofen will die Posaunenchorarbeit, die seit 2016 immaterielles Kulturerbe ist, weithin sichtbar und außerhalb der Kirchenmauern hörbar machen und zum Mitmachen animieren. In Zeiten sinkenden Interesses wollen wir öffentliche Aufmerksamkeit für unser aller Posaunenchorarbeit erreichen und sie medienwirksam nach vorne bringen. Die bedeutendste Auszeichnung für bürgerliches Engagement in unserem Land können wir nur mit Eurer Stimme gewinnen. Gleichzeitig könnt Ihr mit Eurer Stimme das Interesse für Eure Posaunenchöre im ganzen Land wecken… für das Mitspielen im Posaunenchor genauso wie für das Trompete, Posaune, Horn und Tuba erlernen oder für den Wiedereinstieg. Bitte bis 24. Oktober für uns abstimmen!
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GEMA-Meldungen jetzt online möglich
Folgende Information haben wir vom Landeskirchenamt zur Meldung von Veranstaltungen bei der GEMA bekommen:
Sie alle verwenden für die Meldung von kirchlichen Konzerten und Veranstaltungen bei der GEMA in der Regel den pdf-Meldebogen, wie er im Internet auf der Seite der EKD zu finden ist. Dieser Meldebogen war für eine Vielzahl von Musiknutzungen vorgesehen und konnte für Veranstaltungen und Konzerte unabhängig davon verwendet werden, ob sie unter den Pauschalvertrag fallen oder nicht.
Nun stellt die GEMA seit einiger Zeit für Meldungen ein Online-Portal zur Verfügung, das wohl zukünftig der maßgebliche Weg für die Meldung von Musiknutzungen sein dürfte. Kirchlicherseits gehen wir davon aus, dass sich diese digitale Meldung auch im Bereich des Pauschalvertrages zwischen EKD und GEMA zu Konzerten und kirchlichen Veranstaltungen durchsetzen und das Verfahren absehbar umgestellt werden wird.
Daher haben EKD und GEMA verabredet, dass es den aus dem Pauschalvertrag zwischen EKD und GEMA Berechtigten freisteht, dieses Portal jetzt schon zu nutzen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht, aber wir möchten Sie ausdrücklich ermutigen, das Online-Portal zu erproben, denn Ihre praktischen Erfahrungen werden notwendig sein, das Portal an kirchliche Besonderheiten anzupassen und weiterzuentwickeln.
Grundlegende Informationen zum Online-Meldeverfahren finden Sie auf der Seite der EKD.
Die GEMA selbst wird in Kürze die Berechtigten, deren Kontaktdaten ihr vorliegen, ein Schreiben mit Zugangsdaten und weitere Informationen zukommen lassen.
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Der Amateurmusikfonds ist da!
Projektförderung für Ihr Ensemble– Jetzt Antrag stellen!
Ab sofort können sich Musikensembles, Chöre, Orchester, Bands und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich um eine Förderung von Projekten aus dem neu geschaffenen Amateurmusikfonds bewerben. Der Fonds soll Musikensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Auf Beschluss des Deutschen Bundestages stehen für den Amateurmusikfonds in diesem Jahr insgesamt und zunächst einmalig 5 Mio. EUR bereit. Der von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) geförderte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich. Gefördert werden in der zentralen Säule des Fonds, der Projektförderung, herausgehobene und bemerkenswerte Einzelprojekte mit lokaler, regionaler oder bundesweiter Wirksamkeit, die die Leistungsfähigkeit der Amateurmusikszene weitreichender sichtbar machen. Dadurch sollen besondere künstlerische Impulse, Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermittelt werden, die zukunftsweisend für die gesamte Amateurmusikszene sind.
Wer ist antragsberechtigt?
Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, deren Träger, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik (Trägerschaft gem. Satzung) für regionale Projekte sowie Kreis-, Landes- oder Bundesverbände oder andere Organisationen der Amateurmusik für überregionale Projekte.
Welche Fördersummen sind abrufbar?
Projekte von Ensembles oder deren Träger können für lokale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500 EUR bis maximal 10.000 EUR erhalten.
Projekte, die überregional bzw. bundesweit (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände) wirken, können eine Förderung von 10.000 EUR bis grundsätzlich höchstens 75.000 EUR erhalten.
Welche Fristen gilt es zu beachten?
Eine Antragstellung kann bis zum 10. Oktober 2023 erfolgen.
Die Projektlaufzeit kann ab dem 1.1.2024 beginnen und höchstens bis zum 15.10.2024 dauern.
Beratung und Antragstellung:
Alle Informationen zur Ausschreibung (wie die FAQ’s und den Link zur Antragstellung) stehen hier zur Verfügung:
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Fachtagung „Ehrenamt“ des Bayerischen Musikrates
Der Bayerische Musikrat plant auch heuer wieder eine Fachtagung „Ehrenamtliches Engagement im Kulturbereich" mit vier Referenten und 16 Referaten zu Themen aus den Bereichen Vereinsrecht, Vereinssteuerrecht, Moderation, Mediengestaltung und Social Media.
Diesmal findet die Fachtagung wieder in Präsenz statt und zwar am Samstag, 2.12.2023 im Maximilianeum in München.
Alle Informationen inkl. der Online-Anmeldung finden Sie auf der BMR-Website.
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Verband evang. Posaunenchöre in Bayern e. V.
Tel.: 0911/96778-0
info@vep-bayern.de www.vep-bayern.de
FOLGE UNS
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